AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen der WASSERSPORTSCHULE TORSTEN KOCH für

Lehrgänge und Törns

§ 1 Teilnehmerkreis und Zugangsvoraussetzungen

Teilnehmer des Ausbildungsprogramms erklären, dass sie mindestens 30 Minuten in freiem Wasser schwimmen können und nicht an ansteckenden Krankheiten leiden. Handelt es sich bei dem gebuchten Kurs um eine Fortbildung, so versichert der Teilnehmer, dass er im Besitz der nötigen Vorkenntnisse bzw. der entsprechenden Qualifikationen ist. Die Schule kann die Vorlage der betreffenden Nachweise vor Kursantritt verlangen.

§ 2 Anmeldung / Zustandekommen des Vertrages

(1) Durch seine Anmeldung schließt der Anmeldende einen Vertrag mit der WASSERSPORTSCHULE TORSTEN KOCH und erklärt an dem angegebenen Kurs teilzunehmen.

(2) Die Anmeldung zu einem Theoriekurs oder einer Praxisausbildung bei der WASSERSPORTSCHULE TORSTEN KOCH ist schriftlich (E-Mail, Post usw.) oder telefonisch möglich. Die Anmeldung wird mit dem Eingang des unterschriebenen Anmeldeformulars oder mit der Zahlung der Grundgebühr verbindlich. Die WASSERSPORTSCHULE TORSTEN KOCH bestätigt den Erhalt des Anmeldeformulars bzw. den Geldeingang schriftlich gegenüber dem Teilnehmer. Mit der Anmeldung werden diese Geschäftsbedingungen ausdrücklich anerkannt. Der Teilnehmer ist zur Umbuchung in einen gleichwertigen anderen Kurs der WASSERSPORTSCHULE TORSTEN KOCH unter der Voraussetzung berechtigt, dass die Mindestzahl gem. § 3 des zunächst gebuchten Kurses dadurch nicht unterschritten wird und der neue Kurs zustande kommt und noch nicht ausgebucht ist.

§ 3 Mindestteilnehmerzahl

Sollte ein Theoriekurs, eine Praxisausbildung oder ein Törn nicht die erforderliche Mindestteilnehmerzahl von 5 Personen erreichen, behält sich die WASSERSPORTSCHULE TORSTEN KOCH das Recht vor, den entsprechenden Kurs nicht durchzuführen. In diesem Fall werden die Teilnehmer mindestens eine Woche vorher benachrichtigt, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Etwaige Zahlungen werden zurück erstattet.

§ 4 Kursgebühren; Fälligkeit

(1) Kursgebühren ergeben sich aus der Gebührenliste zum Zeitpunkt des Vertragsabschluss oder dem jeweils zu Grunde liegenden namensgebunden Angebotes.

(2) Die Kursgebühr wird spätestens fünf Werktage nach Rechnungszugang fällig. Sie ist auf das in der Rechnung angegebene Konto der WASSERSPORTSCHULE TORSTEN KOCH zu überweisen.

(3) Die berechneten Kursgebühren beinhalten keine Nebenkosten - (z.B. Reisekosten der Prüfer). Solange die Kursgebühr nicht vollständig bezahlt ist, besteht kein Teilnahmerecht am gebuchten Kurs. Erst nach komplett beglichenem Rechnungsbetrag wird die Prüfung beantragt. Wird der Rechnungsbetrag nicht spätestens 21 Tage vor der Prüfung beglichen, wird die Prüfung nicht beantragt. Die Rechnung bleibt dann weiterhin zur Zahlung fällig.

§ 5 Rücktritt durch den Teilnehmer

(1) Ein Rücktritt für den Teilnehmer ist nur schriftlich bis maximal 14 Tage vor Lehrgangsbeginn kostenfrei möglich. Der Rücktritt wird mit Eingang der schriftlichen Mitteilung bei der WASSERSPORTSCHULE TORSTEN KOCH oder deren Beauftragten wirksam. Etwaige bereits gezahlte Lehrgangsgebühren werden vollständig erstattet, sofern der Teilnehmer keinen anderen Kurs wünscht oder einen Ersatzteilnehmer benennt.

(2) Im Falle eines Lehrgangsrücktritts bzw. des Nichterscheinens des Teilnehmers zum Lehrgang aus Gründen, die die WASSERSPORTSCHULE TORSTEN KOCH nicht zu vertreten hat, kann die WASSERSPORTSCHULE TORSTEN KOCH oder ihre Beauftragten angemessenen Ersatz für die Lehrgangsvorbereitungen und für die Aufwendungen verlangen. Bei der Errechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und mögliche anderweitige Verwendung des Lehrgangsplatzes berücksichtigt. Rücktrittsgebühren sind auch dann zu bezahlen, wenn der Lehrgangsteilnehmer nicht rechtzeitig und/oder ohne genügende Entschuldigung nicht zum Lehrgangsbeginn erscheint und deshalb von der Teilnahme ausgeschlossen wird.

(3) Sollte der Teilnehmer vom Kurs später als 14 Tage vor Ausbildungsbeginn schriftlich vom Lehrgang zurücktreten, fallen folgende Gebühren an, sofern der Teilnehmer nicht spätestens

3 Tage vor Ausbildungsbeginn einen Ersatzteilnehmer stellt:

· Bis 14 Tage vor Lehrgangsbeginn = 20 % der Kursgebühr

· 5 bis 2 Tage vor Lehrgangsbeginn = 50 % der Kursgebühr

· danach ist die volle Kursgebühr zu entrichten.

(4) Bei Nichterscheinen ohne die Anzeige des Rücktritts stellt die WASSERSPORTSCHULE TORSTEN KOCH die volle Lehrgangsgebühr in Rechnung.

(5) Nimmt der Teilnehmer einzelne Leistungen (z.B. durch Verletzung während der Teilnahme) nicht in Anspruch, entfällt die Lehrgangsgebühr nicht, es sei denn, der Teilnehmer weist einen geringeren Schaden für die WASSERSPORTSCHULE TORSTEN KOCH nach.

§ 6 Rücktritt durch die WASSERSPORTSCHULE TORSTEN KOCH

(1) Die WASSERSPORTSCHULE TORSTEN KOCH oder ihre Beauftragten können ohne Einhaltung einer Frist den Lehrgang insgesamt absagen, wenn:

1. Umstände vorliegen, die nicht im Verantwortungsbereich der WASSERSPORTSCHULE TORSTEN KOCH liegen und von ihr nicht zu vertreten sind die Durchführung wesentlich erschweren oder unzumutbar machen, insbesondere schlechte Witterungsverhältnisse, fehlende Unterrichtsräume, Ausfall des Bootes/Schiffes, Krankheit des Ausbilders usw.

2. die Durchführung des Lehrgangs für die WASSERSPORTSCHULE TORSTEN KOCH oder ihre Beauftragten nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten deshalb nicht zumutbar ist, weil die im Falle der Durchführung entstehenden Kosten eine wesentliche Überschreitung der zumutbaren wirtschaftlichen Obergrenze, bezogen auf den Lehrgang bedeuten würden.

3. die gem. § 3 erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.

(2) Die WASSERSPORTSCHULE TORSTEN KOCH ist gegenüber einzelnen Teilnehmern zum Rücktritt berechtigt, wenn dafür ein wichtiger Grund - insbesondere nachhaltige Störung der Ausbildung, vertragswidriges Verhalten, eigene Gefährdung oder die anderer - gegeben ist oder der WASSERSPORTSCHULE TORSTEN KOCH die Lehrgangsteilnahme des jeweiligen Teilnehmers aus sonstigen Gründen nicht zuzumuten ist. In diesem Fall findet keine Rückerstattung bereits gezahlter Leistungen statt.

§ 7 Prüfungen

Alle Prüfungen werden durch die WASSERSPORTSCHULE TORSTEN KOCH oder ihre Beauftragten bei den zuständigen Prüfungskommissionen angemeldet. Für ausfallende Prüfungen oder vom Prüfungsausschuss verschobene Prüfungen kann die WASSERSPORTSCHULE TORSTEN KOCH keine Haftung übernehmen. Eine Minderung des Kurs- oder Törnpreises ist in diesem Fall nicht möglich.

§ 8 Weisungsbefugnis

Ausbilder und Skipper sind in allen ausbildungstechnischen, insbesondere seemännischen und navigatorischen Belangen gegenüber Kurs- und Törnteilnehmern weisungsbefugt. Werden solche Weisungen nicht befolgt, kann dies zum Ausschluss aus dem Kurs oder Törn führen.

§ 9 Haftung durch die WASSERSPORTSCHULE TORSTEN KOCH

(1) Ansprüche des Teilnehmers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Ausgenommen hiervon sind Schadenersatzansprüche des Teilnehmers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der WASSERSPORTSCHULE TORSTEN KOCH, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die WASSERSPORTSCHULE

TORSTEN KOCH nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich im Schadenersatzansprüche des Teilnehmers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(3) Die Einschränkungen der Abs 1 und 2 gelten entsprechend auch zugunsten der

gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der WASSERSPORTSCHULE TORSTEN KOCH, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

§ 11 Zusatzvereinbarungen

Zusätzliche Absprachen bedürfen der Schriftform. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundsrepublik Deutschland.

§ 12 Gerichtsstand

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Jena. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

§ 13 Gültigkeit dieser AGB

Sollten Teile dieser AGB ungültig oder undurchführbar sein, so beeinträchtigt dies die Wirksamkeit der anderen Teile dieser AGB im Übrigen nicht. Das gleiche gilt, wenn sich herausstellen sollte, dass die Vereinbarung oder Teile davon Regelungslücken enthalten. Anstelle des unwirksamen oder undurchführbaren Teils bzw. zur Ausfüllung der Lücke wird diese Vereinbarung so ausgelegt, dass sie dem beabsichtigten Zweck möglichst nahe kommt.

Zusätzliche Bedingungen für Skippertrainings der WASSERSPORTSCHULE TORSTEN KOCH

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für Skippertrainings ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der WASSERSPORTSCHULE TORSTEN KOCH. (2) Sollten einzelne Bestimmungen im Widerspruch zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen, so gelten diese zusätzlichen Bedingungen für Skippertrainings vorrangig.

§ 2 Gebühren

Mit der Anmeldung zu einem Skippertraining wird die Anzahlung gemäß der Preislisten der WASSERSPORTSCHULE TORSTEN KOCH oder dem zu Grunde liegendem Angebot fällig. Der verbleibende Restbetrag wird spätestens vier Wochen vor Trainingsbeginn zur Zahlung fällig.

§ 3 Verspätung bei der Anreise

Für die pünktliche Anreise ist jeder Trainingsteilnehmer selbst verantwortlich. Das Boot/Schiff wird zur vereinbarten Zeit durch die WASSERSPORTSCHULE TORSTEN KOCH zur Verfügung gestellt. Sollte sich ein Teilnehmer verspäten, so hat er die Folgen selbst zu tragen. Der Skipper ist nicht verpflichtet auf verspätete Teilnehmer zu warten. Ein Schadenersatzanspruch wegen eigener Verspätung der Teilnehmer gegenüber der WASSERSPORTSCHULE TORSTEN KOCH besteht nicht.

§ 4 Ausfall des Skippertrainings

Die WASSERSPORTSCHULE TORSTEN KOCH ist berechtigt, einen Törn abzusagen, wenn dessen Durchführung auf Grund von Umständen unmöglich oder gefährdet wird, die bei Vertragsabschluss nicht bekannt oder vorhersehbar waren und diese von ihr nicht zu vertreten sind. Solche Umstände sind insbesondere alle Ereignisse höherer Gewalt, Krieg, innere Unruhen, Streik hoheitliche Anordnungen, Epidemien, Naturkatastrophen, Nichterreichen der notwendigen Teilnehmerzahl (vier Personen) unvorhersehbare mangelnde Einsatzbereitschaft des Schiffes oder Ersatzschiffes, Havarie oder schweres Wetter. Bereits gezahlte Beträge werden in diesem Fall zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

§ 5 Risikogemeinschaft

Eine Crew ist eine Risikogemeinschaft. Verursacht ein Teilnehmer einen Schaden allein, muss er den Schaden selbst ersetzen. Ist der Schaden bei einer Teamarbeit entstanden und/oder lässt sich der Verursacher nicht feststellen, ist die Crew gemeinschaftlich zu gleichen Teilen zum Schadensersatz verpflichtet.

§ 6 Törnroute

Die Törnroute wird vom Schiffsführer festgelegt. Dabei sind Interessen der Crew angemessen zu berücksichtigen. Der Schiffsführer kann diese jedoch jederzeit ändern, wenn es ihm ausbildungstechnisch, seemännisch oder nautisch gegeben erscheint. Dadurch entsteht kein Anspruch auf Minderung der Törngebühren oder auf Schadensersatz.

§ 7 Zeitplan

Sollte der vorgesehene Zeitplan aus Gründen höherer Gewalt, Wetterbedingungen oder unvorhersehbaren Ereignissen, welche die WASSERSPORTSCHULE TORSTEN KOCH nicht zu vertreten hat, nicht eingehalten werden können, so besteht kein Anspruch auf Schadensersatz oder Minderung.